Powerstation im Flugzeug und in der Bahn: 160 Wattstunden sind die Grenze

Diese Seite gibt den Rahmen wieder, wie er in den Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr üblich ist. Verbindlich sind die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft beziehungsweise des Verkehrsunternehmens — sie können strenger sein. Im Zweifel vor der Buchung nachfragen.

Die Antwort ist kurz und für die meisten überraschend: Keine einzige Powerstation aus unserem Vergleich darf im Passagierflugzeug mitgenommen werden. Auch nicht die kleinste.

Die drei Schwellen im Luftverkehr

Für Lithium-Ionen-Akkus in Geräten und als Ersatzakkus gelten im Passagierluftverkehr international abgestimmte Grenzen, gemessen in Wattstunden:

Energieinhalt Regel
bis 100 Wh im Handgepäck zulässig, üblicherweise ohne gesonderte Genehmigung
100 bis 160 Wh nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fluggesellschaft, üblicherweise maximal zwei Stück
über 160 Wh im Passagiergepäck nicht zulässig

Dazu kommt eine zweite Regel, die genauso wichtig ist: Lithium-Ersatzakkus und Powerbanks gehören ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer. Der Grund ist, dass ein thermisches Ereignis in der Kabine bemerkt und bekämpft werden kann, im Frachtraum nicht.

Was das für unsere Geräte heißt

Gerät Energieinhalt Flugzeug
Stirnlampen-Akku 3,27–11,84 Wh ja
Akku-Luftpumpe rund 6–45 Wh ja
Powerbank 10.000 mAh rund 37 Wh ja
Powerbank 20.000 mAh rund 74 Wh ja
Powerbank 30.000 mAh rund 111 Wh nur mit Zustimmung
Powerbank 50.000 mAh rund 185 Wh nein
Kleinste Powerstation im Feld 245 Wh nein
Größte Powerstation im Feld 2.042 Wh nein

Die Powerstation-Klasse beginnt bei 245 Wattstunden und damit oberhalb der Grenze. Es gibt keine Powerstation, die man mitnehmen könnte, weil das, was eine Powerstation ausmacht — Kapazität — genau das ist, was verboten ist.

Die Umrechnung von mAh in Wattstunden und warum die aufgedruckte mAh-Zahl bei 3,7 Volt gilt, steht unter Powerbank im Flugzeug und im Powerbank-Rechner.

Wo die Wattstunden stehen

Auf dem Typenschild, meist klein auf der Unterseite. Wenn nur mAh und Volt angegeben sind, rechnet man selbst:

Wh = mAh ÷ 1.000 × V

Die Volt-Angabe ist dabei entscheidend und wird oft übersehen. Eine Powerbank mit 20.000 mAh hat bei 3,7 Volt Zellspannung rund 74 Wattstunden — nicht 20.000 mAh × 5 Volt, wie man aus dem USB-Ausgang schließen könnte.

Ein Gerät ohne erkennbare Wh- oder mAh-Angabe wird am Gate im Zweifel zurückgewiesen. Das ist kein Schikane-Fall, sondern die einzige Möglichkeit des Personals, die Grenze zu prüfen.

Bahn und Fernbus

Im Schienenpersonenverkehr gibt es keine Wattstundengrenze, die der im Luftverkehr entspräche. Die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr gelten nicht für die Bahn, und die dortigen Regeln zielen auf Gefahrgut als Fracht, nicht auf Geräteakkus im Handgepäck.

Praktisch heißt das: Eine Powerstation darf in der Regel mit in die Bahn — was gilt, sind die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens zu Gepäck. Zwei Punkte, die dabei zählen:

  • Gewicht und Maße. 10 bis 18 Kilogramm sind die eigentliche Hürde, nicht die Vorschrift.
  • Kein Laden aus der Zugsteckdose. Die Bordsteckdosen sind für Laptops und Handys ausgelegt; eine Powerstation zieht ein Vielfaches davon.

Fernbusunternehmen regeln Gepäck in ihren eigenen Bedingungen und schließen Lithiumakkus jenseits einer bestimmten Größe teils ausdrücklich aus. Vor der Fahrt nachlesen.

Auto

Für den privaten Transport im eigenen Fahrzeug greifen die Gefahrgutvorschriften der Straße für Privatpersonen in aller Regel nicht. Was trotzdem gilt:

  • Gesichert transportieren. Eine 18-Kilogramm-Station auf der Rückbank ist bei einer Vollbremsung ein Geschoss. Sie gehört in den Fußraum oder gesichert in den Kofferraum.
  • Nicht in der prallen Sonne stehen lassen. Ein geschlossenes Auto im Sommer erreicht Temperaturen, die für Lithiumzellen ungünstig sind — dasselbe Thema wie bei Hitze im Zelt.
  • Nicht während der Fahrt am Zigarettenanzünder laden. Die Stromstärken sprengen die Absicherung, siehe Wechselrichter.

Was mitdarf, wenn geflogen wird

Die praktische Antwort für ein Festival im Ausland:

  1. Zwei Powerbanks mit je unter 100 Wh statt einer großen. Zwei 20.000-mAh-Bänke sind rund 148 Wattstunden Gesamtkapazität und einzeln unter der Grenze. Ob und wie viele Ersatzakkus zulässig sind, regelt die Fluggesellschaft — üblich ist eine Begrenzung der Stückzahl.
  2. Ein faltbares Solarpanel. Es enthält keinen Akku und fällt damit nicht unter diese Regeln.
  3. Geräte mit kleinen Akkus — Stirnlampe, Luftpumpe, Campinglampe — sind mit 3 bis 40 Wattstunden unkritisch.
  4. Die Powerstation vor Ort mieten oder kaufen, wenn eine gebraucht wird. Das ist der einzige Weg, der funktioniert.

Was wir noch nicht wissen

  • Wie viele Ersatzakkus einzelne Fluggesellschaften zulassen. Die Regel „maximal zwei“ gilt für die Klasse 100 bis 160 Wh; für Akkus unter 100 Wh setzen die Gesellschaften eigene Stückzahlgrenzen. Wir tragen hier keine Einzelregelungen nach, weil sie sich ändern.
  • Die Regelungen der Fernbusunternehmen unterscheiden sich, und wir haben sie nicht systematisch erhoben.
  • Ob Powerstations mit entnehmbarem Akku anders behandelt werden. Technisch wäre das denkbar, praktisch hängt es an der Wattstundenzahl des einzelnen Akkupacks.

Häufige Fragen

Darf man eine Powerstation ins Flugzeug mitnehmen?

Nein. Im Passagierluftverkehr sind Lithium-Ionen-Akkus über 160 Wattstunden im Gepäck nicht zulässig, und die kleinste Powerstation in unserem Vergleich hat 245 Wattstunden. Es gibt in dieser Produktklasse kein Modell unter der Grenze, weil genau das, was eine Powerstation ausmacht — Kapazität — verboten ist. Verbindlich sind immer die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

Wie viel Wattstunden darf ein Akku im Flugzeug haben?

Bis 100 Wattstunden im Handgepäck, üblicherweise ohne gesonderte Genehmigung. Zwischen 100 und 160 Wattstunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fluggesellschaft und meist auf zwei Stück begrenzt. Über 160 Wattstunden ist im Passagiergepäck nicht zulässig. Zusätzlich gilt: Ersatzakkus und Powerbanks gehören ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer.

Wie rechnet man mAh in Wattstunden um?

Wattstunden gleich Milliamperestunden geteilt durch 1.000, mal Spannung. Eine Powerbank mit 20.000 mAh hat bei 3,7 Volt Zellspannung rund 74 Wattstunden. Entscheidend ist dabei die Zellspannung von 3,7 Volt, nicht die 5 Volt am USB-Ausgang — daraus entsteht der häufigste Rechenfehler. Steht auf dem Gerät nur mAh ohne Volt, hilft nur die Bedienungsanleitung.

Darf eine Powerstation mit in die Bahn?

In der Regel ja. Die Wattstundengrenzen des Luftverkehrs gelten dort nicht, und die Gefahrgutvorschriften der Schiene zielen auf Fracht, nicht auf Geräteakkus im Handgepäck. Maßgeblich sind die Beförderungsbedingungen zum Gepäck des jeweiligen Unternehmens. Die eigentliche Hürde ist praktischer Natur: 10 bis 18 Kilogramm. Und laden lässt sie sich an der Bordsteckdose nicht — die ist für Laptops ausgelegt.

Was nimmt man stattdessen mit, wenn man fliegt?

Zwei Powerbanks mit je unter 100 Wattstunden statt einer großen — zwei 20.000-mAh-Bänke sind zusammen rund 148 Wattstunden und einzeln unter der Grenze; wie viele Ersatzakkus zulässig sind, legt die Fluggesellschaft fest. Dazu ein faltbares Solarpanel, das keinen Akku enthält und damit nicht unter diese Regeln fällt. Geräte mit kleinen Akkus wie Stirnlampe oder Luftpumpe sind mit 3 bis 40 Wattstunden unkritisch.

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